Häusliche oder auch Ambulante Krankenpflege (HKP) ist die Ausführung bestimmter behandlungspflegerischer Maßnahmen im Wohnumfeld des Patienten durch einen Pflegedienst. Im § 37 des Sozialgesetzbuch V ist der Anspruch des Krankenversicherten auf Kostenübernahme verankert. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass der ambulante Pflegedienst, der die Leistung Behandlungspflege erbringt, einen gültigen Vertrag mit der entsprechenden Krankenkasse hat. Dagegen ist die häusliche oder ambulante Pflege eine Leistung der Pflegeversicherung. Aber diese Leistungen können auch als Häusliche Krankenpflege aus Osteuropa ausgeführt werden.
Häusliche Krankenpflege anfordernWann wird eine Häusliche Krankenpflege aus Osteuropa gewährt?
Die häusliche Krankenpflege wird gewährt, wenn ein Patient mit behandlungsbedürftiger Erkrankung nicht (mehr) stationär versorgt wird, aber bestimmte Maßnahmen weitergeführt werden müssen, die der Patient und auch ein eventuell mit im Haushalt lebender Angehöriger nicht selbst ausführen können. Solche Arbeiten koennen sein:
- Blasen- und Darmentleerung, Hilfe beim Toilettengang
- Inkontinenzversorgung, viele alte Menschen müssen hier Windeln tragen
- Nahrungszubereitung, Hilfe bei Nahrungs- und Getränkeaufnahme\
- Prophylaktische Unterstützung, je nach Schwere
- Ankleiden und Auskleiden, viele wollen das auch im Alter allein machen
- Hilfestellung beim Gehen und Stehen, Rollstuhl schieben etc.
Weitere Punkte bei einer 24 Sunden Pflege die beachtet werden sollen:
- Lagern nach Anweisung des Artztes
- Planung und Durchführung von Ausflügen, den auch alte Menschen wollen Abwechslung
- Begleitung bei Arztbesuchen, Friseurbesuchen und Behördengängen
- Spaziergänge, auch mit Hund
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Hinzu kommen hauswirtschaftliche Tätigkeiten der 24-Stunden-Pflege:
- Einkaufen nach Wunsch mit Einkaufszettel
- Kochen, um auch hier den alten Menschen ein würdevolles Leben zu geben
- Waschen, Bügeln, je nach Aufwand
- Putzen des gesamten Haushalts
- Haustierversorgung, wenn keine gefährliche Tiere da sind wie Schlangen
- Zimmerpflanzenpflege, Giessen und Unkraut zupfen
Der behandelnde Arzt verordnet die Leistung, beispielsweise den regelmäßigen Verbandwechsel bei Ulcus cruris (“offenes Bein”). Der Patient reicht diese Verordnung aufgrund der gesetzlich geregelten Genehmigungspflicht bei seiner Krankenkasse ein, diese bearbeitet und genehmigt die Kostenübernahme, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Der Patient sucht sich einen zugelassenen Pflegedienst, der die Leistung im genehmigten Zeitraum durchführt.
Die Leistung ist als Sachleistung ausgestaltet, der Patient erhält keine Rechnung, der Pflegedienst rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.
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