
Ersparnisse & Zuschüsse mit einer 24 Stunden Pflegekraft
In fast jeder Familie und auch im Leben eines jeden Menschen kommt es irgendwann zu dem Punkt, wo fest steht das er sich nicht mehr selber versorgen kann, und eine 24 Stunden Pflegekraft notwendig wird. Dann sind die älteren Menschen auf Ihre Angehörige angewiesen, welche aber meist selber schon stark belastet sind.
Deswegen ist eine Versorgung des pflegebedürftigen Familienmitglieds meist aus verschiedensten Gründen wie,
- weite Entfernungen des Zusammenlebens
- berufliche starke Belastungen und wenig Zeit deswegen
- selber schon körperlich stark belastet
nicht möglich. Die beste Lösung für diese Situation ist dann eine 24 Stunden Betreuung Zuhause. Wenn man sich für die Hilfe einer 24 Stunden Pflegekraft entschieden hat, entstehen meist auch Fragen bezüglich der Finanzierung.
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Welche Zuschüsse bekommt man bei einer 24 Stunden Pflegekraft, und welche Ersparnisse sind möglich?
In der unten ausgeführten vereinfachten Bespielrechnung wird gezeigt wie eine Finanzierung einer 24 Stunden Pflegekraft aussehen kann und welche Vergünstigungen möglich sind.
Berechnungsbeispiel der effektiven Monatsbelastung für eine 24 Stunden Pflegekraft:
Dieses Beispiel berührt sich auf den Einsatz einer Pflegekraft mit geringe Deutschkenntnisse bei einer zu pflegende Person Pflegegrad III , ehemals Pflegestufe II.
Die Betreuung wird dabei von einer liebevollen osteuropäischen Pflegekraft durchgeführt.
| Monatliche Gesamtkosten und mögliche Zuschüsse | Betrag in Euro |
| Gesamtkosten der 24 Stunden Pflegekraft für 30 Tage zu je 63,00 € | 1890,00 € |
| Pflegegrad Stufe III ehemals Pflegestufe II |
– 770,00 € |
| Verhinderungspflegegeld (2418 € pro Jahr) | – 201,50 € |
| Steuerliche Förderung (4000 € pro Jahr) | – 333,33 € |
| Effektive monatliche Belastung | – 585,17 € |
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Erläuterungen zum möglichen Ersparnissen bei einer 24 Stunden Pflegekraft:
Das wirkliche Ersparrniss hängt auch immer von den eigenen persönlichen Verhältnissen ab. Wer keine 4000 € Lohnsteuer zahlt im Jahr, kann auch diese steuerlichen Vorteile nicht nutzten, klingt unlogisch, ist aber so. Deswegen kann die effektive monatliche Belastung immer unterschiedlich sein bei den Familien.
Pflegegeld & Verhinderungspflegegeld:
Bei einer 24 Stunden Seniorenbetreuung steht der zu betreuenden Person das Pflegegeld zu. Das Pflegegeld wird bei Ihrer Pflegekasse beantragt. Das Pflegegeld ist von der anerkannten Pflegestufe und Erkrankung (Demenz) abhängig und beträgt 123 bis 728 € im Monat.
Außerdem können Sie auch weitere Leistungen für die Verhinderungspflege (derzeit bis zu 1.612 € jährlich) bei Ihrer Pflegekasse im Vorfeld beantragen.
Darüber hinaus ist eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich.
50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) können zusätzlich für eine Verhinderungspflege ausgegeben werden. Es wird empfohlen für optimale Ergebnisse, Ihre möglichen Ansprüche direkt bei der Pflegekasse zu klären.
Mögliche Steuervorteile:
Die entstehende Betreuungskosten durch eine 24 Stunden Pflegekraft können bis zu 4.000 € mit der Einkommensteuer jährlich verrechnet werden.
Laut Gesetz können alle haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen, bis zu einer Höhe von 4.000,- € jährlich steuerlich abgesetzt werden. Bitte beraten Sie sich am besten mit Ihrem Steuerberater, unter welchen Voraussetzungen Sie die Betreuungskosten steuerlich absetzen können.
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Ersparnisse und Zuschüsse: Finanzierung der 24-Stunden-Pflege
Die Finanzierung einer häuslichen Betreuung lässt sich durch verschiedene staatliche Mittel deutlich entlasten. Das Pflegegeld für die 24 Stunden Pflege bildet hierbei die Basis, deren Höhe vom jeweiligen Pflegegrad abhängt. Zusätzlich können gezielte Zuschüsse für die Pflegekraft über die Verhinderungspflege in der 24h Betreuung beantragt werden, um jährliche Budgets optimal zu nutzen. Ein Pflegegrad Zuschuss steht jedem Versicherten ab Pflegegrad 2 zu und hilft, die monatlichen Kosten zu senken. Zudem lässt sich die 24 Stunden Pflege steuerlich absetzen, was eine Ersparnis von bis zu 4.000 EUR pro Jahr ermöglichen kann. Die Frage, welche Kosten der 24h Pflege die Krankenkasse oder Pflegekasse übernimmt, ist zentral für die Finanzierung einer Pflegekraft zu Hause. Besonders effektiv ist es, wenn Sie Pflegesachleistungen kombinieren, um das Maximum an Unterstützung zu erhalten. Die Kosten belaufen sich auf Basis 2026 auf ca. 3.250,00 EUR/mtl.
FAQ – Budgets, Steuern und Kombinationsleistungen
Nutzung des Pflegegeldes (§ 37 SGB XI)
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Wie hoch ist das Pflegegeld für die 24 Stunden Pflege im Jahr 2026? Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und kann frei für die Entlohnung der Betreuung eingesetzt werden. Die Höhe ist nach Pflegegraden gestaffelt. Im Jahr 2026 dienen diese Sätze als primärer Baustein für die Finanzierung einer Pflegekraft zu Hause, wobei der Betrag mit steigendem Pflegegrad deutlich zunimmt und so den Eigenanteil an den Betreuungskosten reduziert.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (§ 39 SGB XI)
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Wie kann die Verhinderungspflege für die 24h Betreuung genutzt werden? Gemäß § 39 SGB XI steht Versicherten ein jährliches Budget für die Verhinderungspflege zur Verfügung, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist. Dieser Zuschuss für die Pflegekraft kann tageweise oder stundenweise abgerechnet werden. Durch die Umwidmung von Mitteln aus der Kurzzeitpflege lässt sich dieser Betrag noch erhöhen, um die monatlichen Belastungen der häuslichen Versorgung punktuell massiv zu senken.
Steuerliche Absetzbarkeit (§ 35a EStG)
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Wie lässt sich die 24 Stunden Pflege steuerlich absetzen? Die Kosten für eine haushaltsnahe Dienstleistung können nach § 35a EStG direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Sie können 20 % der Aufwendungen, maximal jedoch 4.000 EUR pro Jahr, geltend machen. Dies ist ein wesentlicher Faktor bei der Kalkulation der tatsächlichen Nettokosten, da dieser Betrag die jährliche Belastung für die Familie spürbar mindert.
Kombination von Geld- und Sachleistungen (§ 38 SGB XI)
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Was bedeutet es, Pflegesachleistungen zu kombinieren? Wenn Sie neben der osteuropäischen Betreuungskraft auch einen ambulanten Pflegedienst für die medizinische Behandlungspflege nutzen, greift die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Das Pflegegeld wird dann anteilig ausgezahlt. Diese Strategie ermöglicht es, professionelle medizinische Versorgung und die dauerhafte Präsenz einer Betreuungskraft finanziell effizient miteinander zu verknüpfen.
Zusätzliche Budgets für Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)
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Gibt es weitere finanzielle Hilfen für den Pflegealltag zu Hause? Ja, zusätzlich zum Pflegegrad Zuschuss haben Versicherte Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gemäß § 40 SGB XI (z.B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe). Zudem können Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden, um Barrieren in der Wohnung abzubauen. Diese Mittel ergänzen die Finanzierung der Pflegekraft zu Hause und sorgen für ein sichereres Umfeld.


