Ersparnisse & Zuschüsse

Ersparnisse & Zuschüsse mit einer 24 Stunden Pflegekraft

In fast jeder Familie und auch im Leben eines jeden Menschen kommt es irgendwann zu dem Punkt, wo fest steht das er sich nicht mehr selber versorgen kann, und eine 24 Stunden Pflegekraft notwendig wird. Dann sind die älteren Menschen auf Ihre Angehörige angewiesen, welche aber meist selber schon stark belastet sind.

Deswegen ist eine Versorgung des pflegebedürftigen Familienmitglieds meist aus verschiedensten Gründen wie,

  1. weite Entfernungen des Zusammenlebens
  2. berufliche starke Belastungen und wenig Zeit deswegen
  3. selber schon körperlich stark belastet

nicht möglich. Die beste Lösung für diese Situation ist dann eine 24 Stunden Betreuung Zuhause. Wenn man sich für die Hilfe einer 24 Stunden Pflegekraft entschieden hat, entstehen meist auch Fragen bezüglich der Finanzierung.

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Welche Zuschüsse bekommt man bei einer 24 Stunden Pflegekraft, und welche Ersparnisse sind möglich?

In der unten ausgeführten vereinfachten Bespielrechnung wird gezeigt wie eine Finanzierung einer 24 Stunden Pflegekraft aussehen kann und welche Vergünstigungen möglich sind.
Berechnungsbeispiel der effektiven Monatsbelastung für eine 24 Stunden Pflegekraft:

Dieses Beispiel berührt sich auf den Einsatz einer Pflegekraft mit geringe Deutschkenntnisse bei einer zu pflegende Person Pflegegrad III , ehemals Pflegestufe II.

Die Betreuung wird dabei von einer liebevollen osteuropäischen Pflegekraft  durchgeführt.

 

Monatliche Gesamtkosten und mögliche Zuschüsse Betrag in Euro
Gesamtkosten der 24 Stunden Pflegekraft für 30 Tage zu je 63,00 €  1890,00 €
Pflegegrad Stufe III ehemals Pflegestufe II
– 770,00 €
Verhinderungspflegegeld (2418 € pro Jahr) – 201,50 €
Steuerliche Förderung (4000 € pro Jahr) – 333,33 €
Effektive monatliche Belastung – 585,17 €

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Erläuterungen zum möglichen Ersparnissen bei einer 24 Stunden Pflegekraft:

Das wirkliche Ersparrniss hängt auch immer von den eigenen persönlichen Verhältnissen ab. Wer keine 4000 Lohnsteuer zahlt im Jahr, kann auch diese steuerlichen Vorteile nicht nutzten, klingt unlogisch, ist aber so. Deswegen kann die effektive monatliche Belastung immer unterschiedlich sein bei den Familien.

Pflegegeld & Verhinderungspflegegeld:

Bei einer 24 Stunden Seniorenbetreuung steht der zu betreuenden Person das Pflegegeld zu. Das Pflegegeld wird bei Ihrer Pflegekasse beantragt. Das Pflegegeld ist von der anerkannten Pflegestufe und Erkrankung (Demenz) abhängig und beträgt 123 bis 728 € im Monat.

Außerdem können Sie auch weitere Leistungen für die Verhinderungspflege (derzeit bis zu 1.612 € jährlich) bei Ihrer Pflegekasse im Vorfeld beantragen.

Darüber hinaus ist eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich.

50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) können zusätzlich für eine Verhinderungspflege ausgegeben werden. Es wird empfohlen für optimale Ergebnisse, Ihre möglichen Ansprüche direkt bei der Pflegekasse zu klären.

Mögliche Steuervorteile:

Die entstehende Betreuungskosten durch eine 24 Stunden Pflegekraft können bis zu 4.000 € mit der Einkommensteuer jährlich verrechnet werden.

Laut Gesetz können alle haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen, bis zu einer Höhe von 4.000,- € jährlich steuerlich abgesetzt werden. Bitte beraten Sie sich am besten mit Ihrem Steuerberater, unter welchen Voraussetzungen Sie die Betreuungskosten steuerlich absetzen können.

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Sabrina K.
Michael W.
Ingrid B.