Pflege-Neuausrichtungsgesetz PNG

Bis zum Jahr 2030 werden weit über drei Millionen Menschen in Deutschland aus den unterschiedlichsten Gründen pflegebedürftig sein. Viele dieser pflegebedürftigen werden an Demenz leiden. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) hat die Bundesregierung auf den demografischen Wandel und die Herausforderungen der Pflege in der Zukunft reagiert. Nicht alle neuen Leistungen werden allerdings “von Amts wegen” gezahlt, beispielsweise die verbesserten Leistungen für Demenzkranke. Hier empfiehlt es sich auf jeden Fall, einen Antrag zu stellen.

kostenlose Beratung vereinbaren

 

Pflege-Neuausrichtungsgesetz PNG

Menschen mit Demenz in der Pflegestufe 0 (mit Betreuungsbedarf aber noch ohne Pflegeeinstufung) erhalten 2013 erstmals Pflegegeld in Höhe von monatlich 120 € oder Sachleistungen in Höhe von 225 € pro Monat. Diese Leistung erfolgt zusätzlich zum schon gewährten Betreuungsgeld von 100 €.

Für Menschen mit Demenz in der Pflegestufe I erhöht sich das Pflegegeld um 70 € (auf monatlich 305 €), in der Pflegestufe II um 85 € (auf 525 € pro Monat). Ebenfalls erhöhen sich die Sachleistungen in der ambulanten Pflege in der Pflegestufe I auf 665 € (bisher 450 €) und auf 1.250 € (bisher 1.100 €) in der Pflegestufe II.

Anträge auf Pflegeversicherung wie stellen?

Pflege-Neuausrichtungsgesetz PNGEine Beratung für Anträge auf Pflegeversicherung wird nun innerhalb von zwei Wochen erteilt. Es soll daraufhin zeitnah ein Termin zur Begutachtung des MDK (medizinischer Dienst der Krankenversicherung) angeboten werden. Die Pflegekasse gewährt Zuschüsse im individuellen Wohnumfeld von Pflegebedürftigen nun ohne Einkommensprüfung bis zu einem Betrag von 2.557 € je Maßnahme, beispielsweise Anbringung von breiteren Zimmertüren oder Bau eines barrierefreien Zugangs zum Bad. Bei Wohnungen mit mehreren Pflegebedürftigen liegt die Obergrenze des Zuschusses bei 10.228 €.

Zur Förderung von Wohngemeinschaften (WGs) mit mindestens drei Pflegebedürftigen werden 2.500 € pro pflegebedürftigem Mitglied einer WG sowie maximal 10.000 € pro Gruppe bereitgestellt. Die Förderung endet bei Erreichen des Fördertopfs in Höhe von 30 Millionen Euro, spätestens Ende 2015. Eine organisatorische Pflegekraft erhält von der Pflegekasse monatlich pauschal 200 €.

kostenlose Beratung vereinbaren

 

Pflegenden Angehörigen wird das Pflegegeld während einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege hälftig weitergezahlt. Der Anspruch auf Assistenzpflege wird ausgeweitet. Der Pflegende kann sich künftig gemeinsam mit dem pflegebedürftigen Menschen in eine stationäre Vorsorge oder Reha-Einrichtung aufnehmen lassen. Bislang war dies nur bei stationärer Aufnahme in ein Krankenhaus möglich.

die Pflegezeiten bei den Pflege-Neuausrichtungsgesetz PNG

Pflegezeiten, addiert bei mehreren Pflegebedürftigen, werden für Pflegende bei der Rentenversicherung besser berücksichtigt. 2013 neu abgeschlossene, private Pflege-Zusatzversicherungen ab einer Mindestprämie von 10 € pro Monat werden mit Jährlich 60 € bezuschusst; sie bedürfen keiner Gesundheitsprüfung durch die Versicherer.
Autor: contentworld.com/authors/profile/9534/

Betreuungsfragebogen online ausfüllen

 

Sabrina K.
Michael W.
Ingrid B.