Die Pflegegrade und mögliche Zuschüsse

Zum 1.1.2017 trat das Pflegestärkungsgesetz zwei in Kraft die die Pflegegrade Zuschüsse regelt. Damit erfolgt eine Umstellung bei der Begutachtung. Vorher gab es vier Pflegestufen, nun sind es fünf. Dadurch sollen auf der einen Seite die Betreuung zu Hause und auf der anderen Seite demente Menschen bevorzugt werden. Außerdem werden Zuzahlungen für Heime in sämtlichen Pflegegraden angeglichen, damit diese nun nicht mehr danach berechnet werden, welche Leistungen empfangen wurden, sondern pauschal nach dem Pflegegrad. Das ist vor allem für jene ein Nachteil, die einen geringen Pflegegrad haben.

Der Pflegegrad auf der einen Seite sowie der Anspruch auf eventuelle Zuschüsse auf der anderen Seite werden vorgenommen durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen für gesetzlich Versicherte sowie durch die Begutachtungsstelle MEDICPROOF für alle Privatversicherten. Es handelt sich dabei um unabhängige Gutachter, die nach einem Antrag zu Ihnen kommen, sich die Gegebenheiten ansehen und sich anschauen, ob und inwieweit der Angehörige pflegebedürftig ist und wie fortgeschritten sich seine Bedürftigkeit zeigt.

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So sind die Pflegegrade festgelegt, Pflegegrade Zuschüsse

Pflegegrade ZuschüsseIn welchen Pflegegrad der Betroffene eingestuft wird, wird aufgrund mehrerer Faktoren entschieden. Es geht vor allem darum, wie selbstständig die betroffene Person noch agieren kann. Eine solche Begutachtung wird mit der Hilfe eines umfangreichen Gutachtens vorgenommen. Es handelt sich dabei um ein Punktesystem, mit dessen Hilfe die Selbstständigkeit bewertet wird. Der Pflegegrad wird umso höher gewählt, desto mehr Punkte der Gutachter vergeben hat. So können vor allem Demenzkranke, die zwar noch mobil sind, besser nach ihrer Bedürftigkeit geprüft werden.

Dabei gibt es eine Sache zu beachten: Häufig ist die „voraussichtliche Dauer“ der Bedürftigkeit strittig. Das Gesetz legt fest, dass eine Pflegekasse nur dann zahlen darf, wenn der Pflegebedarf voraussichtlich für mehr als ein halbes Jahr besteht.

Wobei handelt es sich beim Begutachtungsverfahren beim Thema Pflegegrade Zuschüsse ?

Um zu ermitteln, in welchem Pflegegrad der Betroffene eingestuft wird, wird ein neues Gutachten genutzt. Dieses orientiert sich vor allem an den folgenden Faktoren:

  1. Mobilität
  2. Kommunikative und kognitive Fähigkeiten
  3. Psychische Problemstellungen
  4. Verhaltensweisen
  5. Gestaltung des alltäglichen Lebens
  6. Selbstversorgung

Abhängig davon, wie das erstellte Gutachten am Ende ausfällt, bekommt der Betroffene durch die Pflegekasse einen Pflegegrad zugeteilt. Danach richtet sich dann die Leistung, die er erhält.

Dies gilt lediglich für jene Betroffene, die ab dem 1.1.2017 das erste Mal begutachtet werden. Alle anderen werden gemäß der aktuellen Pflegestufe in einen der neuen Pflegegrade eingeteilt.

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Pflegegrad 1 Pflegegrade Zuschüsse

Diesen erhalten Betroffene, wenn ihre Selbstständigkeit im geringen Maße beeinträchtigt ist

Beim Pflegegrad 1 handelt es sich um die niedrigste Einstufung. Dieser wird vielen nutzen, die bisher keine Pflegestufe bekommen haben. Betroffene, die hier eingestuft werden, bekommen nun auch Pflegegeld, welches allerdings lediglich zweckgebunden eingesetzt werden kann. D.h., dass dieses Pflegegeld für Betreuungs- sowie Entlastungsleistungen genutzt werden muss. Werden sie von Privatpersonen wie zb. die eigenen Kinder oder Verwanden gepflegt, erhalten sie eine monatliche ambulante Geldleistung von 316 €. Werden Sie dagegen aber von einem Pflegedienst oder anderen professionellen Dienstleistern gepflegt, darunter zählt auch eine 24h Pflege, erhalten sie ambulante Sachleistungen bzw. Pflegesachleistungen von 689 €.

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Pflegegrad 2 Pflegegrade Zuschüsse

Betroffene sind in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt

Wer in den Pflegegrad 2 eingestuft wird, hat in der Regel schon akörperliche Beeinträchtigungen und die Notwendigkeit, pflegerisch unterstützt zu werden. Häufig brauchen Betroffene beim Gang zur Toilette, beim Waschen und beim Anziehen Hilfe. Außerdem muss ihnen jemand bei den Medikamenten helfen.

Werden sie von Privatpersonen wie zb. die eigenen Kinder oder Verwanden gepflegt, erhalten sie eine monatliche ambulante Geldleistung von 316 €. Werden Sie dagegen aber von einem Pflegedienst oder anderen professionellen Dienstleistern gepflegt, darunter zählt auch eine 24h Pflege, erhalten sie ambulante Sachleistungen bzw. Pflegesachleistungen von 689 €.

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Pflegegrad 3 Pflegegrade Zuschüsse

Schwere Beeinträchtigung bezüglich der Selbstständigkeit

Wer in diesen Pflegegrad eingestuft wird, hat schon starke Beeinträchtigungen in der Motorik, Probleme beim Gehen und beim Stehen und auch an den Armen sind Funktionsstörungen vorhanden. Betroffene brauchen viel Unterstützung beim Waschen und beim Anziehen. Sie können sich nur im begrenzten Maße in den eigenen vier Wänden bewegen. Die grundpflegerische Hilfe wird den ganzen Tag benötigt, außerdem wird mehrmals am Tag psychosoziale Unterstützung benötigt.

Sie können 545 € Pflegegeld ambulant bekommen, wenn sie von Angehörigen oder Freunden gepflegt wird, oder bis zu 1298 € Pflegesachleistungen ambulant, wenn die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird, darunter zählt auch eine 24h Pflege

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Pflegegrad 4 Pflegegrade Zuschüsse

Schwerste Beeinträchtigung bei der Selbstständigkeit

Betroffene im Pflegegrad 4 brauchen eine vollumfänglich grundpflegerische Versorgung. Auch wird eine höhere psychosoziale Unterstützungsleistung benötigt, sodass Bedieninstrumente gebraucht werden. Oft ist über Nacht mehrmals Hilfe notwendig, zum Beispiel beim Umlagern. Betroffene, die in den Pflegegrad 4 eingestuft wurden, müssen viele begleitende behandlungspflegerische Leistungen in Anspruch nehmen, die eines Pflegedienstes bedürfen.

Sie können bis zu 728 € Pflegegeld ambulant erhalten, wenn sie von Angehörigen oder Freunden gepflegt wird, oder 1612 € Pflegesachleistungen ambulant, wenn die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird, darunter zählt auch eine 24h Pflege. Hinzu kann es noch einen Entlastungsbetrag ambulant von 125 € im Monat geben.

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Pflegegrad 5 Pflegegrade Zuschüsse

Betroffene sind in ihrer Selbstständigkeit schwerstens beeinträchtigt und es existieren besondere Anforderungen bezüglich der pflegerischen Versorgung

Wurde ein Betroffener in den Pflegegrad 5 eingestuft, ist es notwendig, die komplette Versorgung zu übernehmen. Hierunter fällt beispielsweise auch die Überwachung der medizinischen Geräte. Pflegebedürftige sind selbst nicht mehr aktiv. Eine 24-Stunden-Betreuung ist notwendig, welche nur gewährleistet werden kann, wenn mehrere Dienste zusammenarbeiten.

Sie können bis zu 901 € Pflegegeld ambulant bekommen, wenn sie von Angehörigen oder Freunden gepflegt wird, oder 1995 € Pflegesachleistungen ambulant, wenn die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird, darunter zählt auch eine 24h Pflege

Zusätzlich haben Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 5 auch Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen gemäß §45b SGB XI. Mit der darhergekommenen Pflegereform und der Umstellung von den vorher gueltigen Pflegestufen auf die Pflegegrade haben sich somit auch gerade für den Pflegegrad 5 einige finanzielle Änderungen ergeben. Generell hat ein Pflegebedürftiger dadurch mit den Pflegegraden mehr Anspruch auf Leistungen durch die Pflegeversicherung als zuvor.

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Sabrina K.
Michael W.
Ingrid B.