Wohnanpassungsmaßnahmen für Senioren bei der Altenpflege

Wohnanpassungsmaßnahmen für Senioren bei der Altenpflege? Ältere Menschen benötigen oft mal Hilfe für ihre Wohn- und Wohnumfeldgestaltung. Durch Krankheit, Unfall oder Folgeleiden wird das Leben der Senioren erschwert. Wer auf einen Rollstuhl oder einen Treppenlift angewiesen ist, braucht oft einen Umbau des Wohnraumes, da jener ansonsten nur schwer zugänglich wird. Rollstuhlfahrer benötigen Rampen, da sie mit ihrem Gerät keine Treppen überwinden können.

Senioren bei der Altenpflege

Ein Treppenlift muss sorgsam eingebaut werden, wobei dieser jedoch oft für die Senioren selber zu teuer ist. Jedoch sind Krankenversicherte Menschen für diesen Fall im Alter abgesichert. Die Kostenträger für Umbauarbeiten des Wohnraumes setzen sich auf Krankenkasse, Pflegekasse und Sozialhilfeträger zusammen.

Zweitere ist dabei dem ersteren angeschlossen. Ebenso kommen als Kostenträger Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz zum Tragen und die gesetzliche Unfallversicherung wie auch die Berufsgenossenschaft. Wenn in Folge eines Unfalles ein Weiterleben in der eigenen Wohnung so nicht mehr möglich wäre. Diese Finanzmittel werden stets personenabhängig gewährt.

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Darlehen für Senioren bei der Altenpflege

Über diesen Umstand hinaus existiert ein zinsgünstiges öffentliches Darlehen. Welches sich im Rahmen der Förderung von “Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand mit dem Ziel der Angebotsvergrößerung von alten- und behindertengerechten Wohnraum” kümmert und eine finanzielle Unterstützung per Darlehen bietet.

Die verschiedenen Leitungsträger kommen jedoch nicht für alle Menschen gleichermaßen in Frage. Je nach Zuständigkeit ändert sich der Kostenträger. Menschen die durch einen Unfall Beispiels Rollstuhlgebunden sind, müssen sich bei ihrer Unfallversicherung oder der Berufsgenossenschaft (Arbeitsunfall) melden und einen Antrag stellen, damit ihr Wohnraum dem neuen Lebensumstand angepasst wird.

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Das Ziel dieser Finanzierung ist eine Erhaltung der selbstständigen Lebensführung der Betroffenen. Die Sozialhilfeträger werden erst dann zur Kasse gebeten, wenn die Leistung die erhalten werden muss, weit über dem Wert der Versicherung hinaus geht. Dies geschieht bei besonders aufwändigen Umbauarbeiten nicht selten.

Auch wenn die eigenen finanziellen Mitteln des Antragssteller zu gering für eine Kostenbeteiligung sind. Je nach Bundesland ist es unterschiedlich, wie das eigene Einkommen bei den verschiedenen Stellen gehandhabt wird. Es kann durchaus vorkommen das auch eigene finanzielle Mittel in Form einer Beteiligung dazu gegeben werden müssen.

Jedoch auch, dass es vollkommen Einkommensunabhängig ist. Der Sozialhilfeträger kommt bei finanziell starken Leuten so gut wie nie als Kostenträger in Frage. Anträge werden je nach Kommune bei den verschiedenen Sozialämtern eingereicht, dies gilt für folgende Kostenträger: Sozialhilfe und Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. (Nach §§ 10-13 BVG und für sonstige § 26c Hilfe zur Pflege, §26e Altenhilfe, §27c Wohnungshilfe.) Wenn jedoch aus einer Krankheit eine Pflegebedürftigkeit wird. Dann ist der Kostenträger nach SGB XII die zuständige Pflegekasse. Autor:contentworld.com/authors/profile/5887/

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Sabrina K.
Michael W.
Ingrid B.